Mund-Nasen-Bedeckung in Coronazeiten
Informieren Sie sich hier, wie Sie einen Mund-Nasen-Schutz richtig anlegen und pflegen:
Informieren Sie sich hier, wie Sie einen Mund-Nasen-Schutz richtig anlegen und pflegen:
Die Nachfrage nach einer Impfung gegen Pneumokokken ist in den letzen Tagen vor dem Hintergrund der Coronapandemie deutlich gestiegen. Aufgrund der aktuell eingeschränkten Lieferfähigkeit der beiden Pneumokokken-Impfstoffe Pneumovax® 23 und Prevenar® 13 soll die Impfung besonders vulnerabler Patientengruppen vorbehalten sein. Das sehen aktuelle Handlungsempfehlungen der STIKO vor.
Demnach empfiehlt die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO), dass zurzeit prioritär Personen geimpft werden sollten, die ein besonders hohes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben:
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_44945.php
Stopp
Wegen der Zunahme der
Coronafälle
sehen wir uns gezwungen
Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen !
Weitergehende Information bekommen Sie hier: https://deximed.de/home/b/lunge-atemwege/patienteninformationen/infektionen/coronavirus-sars-cov-2-covid-19-atemwegserkrankungen/?utm_medium=email&utm_campaign=Corona_Sub&utm_content=Corona_Sub+CID_d28ed1ab45f984b26a67e35488350c9f&utm_source=Campaign%20Monitor&utm_term=Patienteninformation
Noch lässt der Sommer auf sich warten, aber die Urlaubssaison rückt immer näher. Schnell ist eine Reise gebucht. Wichtig: Den eigenen Schutz bei den Urlaubsvorbereitungen nicht vergessen.
Soll es in ferne Länder, in den Süden Europas oder nach Asien gehen? Reiseschutzimpfungen können vor unliebsamen Überraschungen und Folgeschäden schützen. Egal in welches Land auf dieser Erde Sie reisen, wir können Sie ausführlich informieren und beraten und wenn nötig auch mit einer Schutzimpfung versehen.
Liebe Leserin und lieber Leser,
ab Januar ändern sich die Bestimmungen über die Pflegebedürftigkeit zu Ihrem Vorteil, sofern Sie oder einer Ihrer Angehörigen davon betroffen sind. Die Verbesserungen betreffen nicht nur Menschen, die von Demenz betroffen sind. Bisher wurde die Pflegebedürftigkeit durch Addition von Minuten der Pflegetätigkeit erfasst. Künftig wird der Bedarf in verschiedenen Lebensbereichen (Module) in Graden ermittelt. Dabei gibt es je Frage die Einschätzungen „selbständig“ (0 Punkte), „überwiegend selbständig“ (1 Punkt), „überwiegend unselbständig“ (2 Punkte) oder „unselbständig“ (3 Punkte). Am Ende werden alle Punkte addiert. Aus dem Summe ergeben sich die Pflegegrade. Ab 1.1.2017 werden es fünf Pflegegrade sein, im Unterschied zu den drei Pflegestufen, die es bisher gab.
Es wird beim Übergang niemand schlechter gestellt werden und die Leistungen wurden deutlich verbessert. Pflegende Angehörige werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert.
Durch eine Vereinfachung der Pflegedokumentation gewinnen die Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflege.
Alles in Allem eine sehr positive Entwicklung. Es bleibt zu hoffen, dass der Pflegeberuf auch finanziell aufgewertet wird und die Pflegeinrichtungen genügend Kräfte finden, um uns, die wir ja alle älter werden, menschliche Wärme und ausreichend Hinwendung im jeweils selbst gewählten Umfeld zu gewähren.
In diesem Zusammenhang ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie bei der Entwicklung einer Patientenverfügung zu unterstützen. Durch verschiedene Vorsorgevollmachten können Sie bereits in gesunden Tagen Ihre Zukunft gestalten für den Fall, das Sie es in der Zukunft selber nicht mehr können sollten.
Sprechen sie uns zu den genannten Themen gerne an.